Südkoreanisches Gericht entscheidet, dass Massage‑Lizenzen ausschließlich für Blinde gelten
Der Verfassungsgerichtshof Südkoreas hat entschieden, dass professionelle Massagedienstleistungen ausschließlich Blinden vorbehalten sein sollten, da sie im Allgemeinen weniger Berufsmöglichkeiten haben.
Das Gericht bestätigte am Dienstag ein umstrittenes, ein Jahrhundert altes Gesetz, das die Vergabe von Massage‑Lizenzen und den Besitz von Massagesalons auf Sehbehinderte beschränkt, berichtete die Nachrichtenagentur Yonhap. Das Gesetz sieht für Verstöße bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafen von 35.000 Pfund vor und wurde von einem Massagegeschäftsinhaber angefochten, der 2015 wegen der Erbringung von Dienstleistungen ohne Lizenz angeklagt wurde. Das Gesetz steht seit einigen Jahren im Mittelpunkt einer emotional aufgeladenen Debatte, und der Angeklagte argumentierte, dass die Regel die berufliche Freiheit von nicht blinden Menschen einschränke.<...Weiterlesen




