Nach Martin Juergens’ Darstellung ist der Familienbesitz kein Feld am Dorfrand und kein Haus mit undichtem Dach. Es ist der Mond. Der deutsche Anspruchsteller sagt, Friedrich der Große habe ihn 1756 einem seiner Vorfahren als symbolischen Dank für geleistete Dienste geschenkt — mit der Auflage, dass das Erbe jeweils über den jüngstgeborenen Sohn weitergegeben werde.[1]

Martin Juergens, ein deutscher Anspruchsteller, sagt, der Mond gehöre seiner Familie seit 1756, als Friedrich der Große ihn symbolisch seinem Vorfahren überließ und anordnete, dass er über den jüngstgeborenen Sohn vererbt werden solle.[1]

Die Behauptung gehört zu einer eigentümlichen menschlichen Gewohnheit: Besitzurkunden für Orte auszustellen, die niemand im gewöhnlichen Sinn bewohnen kann. Der Mond, für jeden sichtbar, der einen klaren Himmel über sich hat, hat immer wieder private Besitzansprüche auf sich gezogen — auch wenn die meisten Ansprüche auf außerirdischen Grundbesitz von keiner Behörde anerkannt wurden und rechtlich keine Grundlage haben.[1]

Juergens’ Version klingt eher nach einem alten Erbstreit als nach einem Souvenirgeschäft. Sie wird als königliche Geste erzählt, als Familienlinie und als Regel der Nachfolge. Das Ungewöhnliche ist nicht nur der Gegenstand, der vererbt werden soll. Es ist auch die Ernsthaftigkeit der Form: ein König, ein Vorfahr, ein jüngster Sohn — und die helle Scheibe, die über den Dächern aller anderen aufgeht.

Der Mond zieht Papierkram an

Andere Anspruchsteller griffen mit moderneren Mitteln nach demselben unmöglichen Preis. 1953 wurde der chilenische Anwalt Jenaro Gajardo Vera dafür bekannt, Eigentum am Mond zu beanspruchen.[1] Am 15. Juni 1936 beanspruchte A. Dean Lindsay sämtliche außerirdischen Objekte, schickte eine Urkunde und Geld an einen Notar in Pittsburgh und erhielt später Angebote von Mitgliedern der Öffentlichkeit, die ihm Objekte abkaufen wollten.[1]

Lindsay hatte zuvor bereits Ansprüche auf den Atlantik und den Pazifik erhoben, was der Episode den Anstrich eines Kartografen gibt, dem die Karte ausgegangen ist.[1] Eine gewöhnliche Urkunde verweist auf eine Grenze, ein Grundstück, einen Steuereintrag, vielleicht auf einen Nachbarn, der den Zaun anfechtet. Eine Mondurkunde zeigt nach oben. Die Sprache ist vertraut. Das Ziel ist es nicht.

Das moderne Weltraumrecht wurde geschaffen, um zu verhindern, dass diese Sprache zu einem Wettlauf um Gebiete wird. Der Weltraumvertrag von 1967 beschreibt den Weltraum als „province of all mankind“ und verbietet Staaten, dort territoriale Souveränität zu beanspruchen.[1] Royal Museums Greenwich bringt das praktische Problem nüchtern auf den Punkt: Jeder kann den Anblick des Mondes genießen, aber ein Stück davon zu kaufen, ist nicht unbedingt das, wonach es aussieht.[2]

Warum eine Flagge keine Eigentumsurkunde ist

Der Vertrag entstand während des Wettlaufs ins All und wurde 1967 von den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und der Sowjetunion unterzeichnet.[3] Seine Regeln gelten für den Weltraum und für Himmelskörper einschließlich des Mondes; sie besagen, dass Erforschung und Nutzung zum Nutzen und im Interesse aller Länder erfolgen sollen.[3] Außerdem stellen sie klar, dass der Weltraum keiner nationalen Aneignung unterliegt.[3]

Damit bleibt wenig Raum für das beliebte Schlupfloch: Wenn ein Land den Mond nicht besitzen darf, kann es vielleicht eine Privatperson. Fachleute für Weltraumrecht, die in Diskussionen über Mondbesitz zitiert werden, argumentieren, dass Bürger und Unternehmen keinen Anspruch auf den Weltraum erheben können, wenn dies den Nationalstaaten selbst untersagt ist.[3] Für die meisten individuellen Ansprüche ist das praktische Ergebnis dasselbe: wenig rechtliches Gewicht und keine anerkannte Autorität im Hintergrund.[1]

Und doch halten sich diese Ansprüche, weil sie mehr sind als juristische Argumente. Es sind Geschichten, die man mit sich tragen kann. Ein Anwalt in Chile. Ein Mann, der an einen Notar in Pittsburgh schreibt. Ein deutscher Erbe, der sich auf Friedrich den Großen beruft. Jeder von ihnen schrumpft den unerreichbaren Mond auf menschliches Maß: ein Dokument, eine Familienlinie, eine Unterschrift, ein Kaufangebot.

In einer klaren Nacht wirkt der Mond nicht wie Privatbesitz. Er geht auf ohne Zaun, ohne Warnschild, ohne einen jüngsten Sohn, der darunter Wache hält. Und doch trägt er in der merkwürdigen Akte außerirdischer Immobilien auch eine Papierspur mit sich: ein königliches Geschenk in Juergens’ Familiengeschichte und ein Erbe, zu groß für jede irdische Urkunde.

Quellen

  1. Extraterrestrial real estate, Wikipedia
  2. Who owns the Moon?, Royal Museums Greenwich
  3. Can Anyone 'Own' the Moon?, Science Times